Wer wegen einer Krankheit oder eines Unfalls seinen Beruf nicht ausüben kann, kann in Krankenstand gehen und in der Regel Krankengeld erhalten. Dieses ersetzt einen Teil des entfallenen Einkommens. Krank zu sein bedeutet jedoch nicht automatisch, dass man nicht zur Arbeit gehen kann. Die Arbeitsunfähigkeit hängt vom Beruf ab. Wer im Krankenstand ist, hat nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten.
Krankenstand
Kranken-
stand
Wer seinen Beruf aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls nicht ausüben kann, ist im Krankenstand. Diese „Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit“ stellt die behandelnde Ärztin oder der Arzt fest. Wer im Krankenstand ist, hat nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten.
Kranken-
geld
Wer wegen einer Krankheit nicht arbeiten kann, kann von der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) Krankengeld erhalten. Dieses soll den Verlust des Einkommens teilweise ausgleichen. Voraussetzung ist ein ärztlich bestätigter Krankenstand.
Rehabilitationsgeld /
Case Management
Rehabilitationsgeld (Rehageld) können Personen mit Geburtsdatum ab 1.1.1964 erhalten, die vorübergehend (mind. sechs Monate) aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten können. Diese Geldleistung soll die Betroffenen unterstützen, wieder arbeitsfähig zu werden.
Wiedereingliederungsgeld
Die Wiedereingliederungsteilzeit hilft Menschen, nach einer längeren Erkrankung schrittweise in den Arbeitsprozess zurückzukehren. Dazu kann eine Teilzeitbeschäftigung mit dem Arbeitgeber vereinbart werden, während dieser die ÖGK zusätzlich Wiedereingliederungsgeld bezahlt.